Ermäßigungen
Ermäßigungen (20 % der Kursgebühr) werden gegen Vorlage eines gültigen Ausweises für folgenden Personenkreis gewährt:
- Schüler und Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
- Inhaber des LandkreisPasses Landkreis München
- Inhaber des München-Passes
Anträge auf Ermäßigung können nur berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Nachweise bereits bei der Kursanmeldung vorliegen. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Ermäßigung sind:
- Kurse bis zu einer Gebühr von € 25,00
- Kinder- und Jugendkurse
- Taekwon-Do
- Reisen und Tagesfahrten
- Kleingruppen